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Bezirkswanderweg
Velbert-Tönisheide
<>
Düsseldorf-Gerresheim

Bezirkswanderweg  4

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Der Bezirkswanderweg 4 des SGV Bezirks Niederberg begann bis zum Frühjahr 2003 in Wuppertal-Elberfeld. Aus mir unerfindlichen Gründen wurde der Beginn des Weges nach Velbert-Tönisheide verlegt, meiner Ansicht nach nicht wirklich eine Verbesserung. Bei Wülfrath-Düssel trifft der Weg wieder auf seinen ursprünglichen Verlauf und führt durch das gesamte Neandertal und Erkrath nach Düsseldorf-Gerresheim.

Wegbeschreibung:

 

Der Weg beginnt am Tönisheider Kirchplatz. Hier beginnt ebenfalls der Bezirkswanderweg (Velbert-Tönisheide <> Essen-Bergerhausen) und der Bezirkswanderweg (Velbert-Tönisheide <> Düsseldorf-Gerresheim). Daher ist es etwas schwierig zu erkennen, in welche Richtung unser Bezirkswanderweg von dem Platz wegführt. Ein Tipp: Es geht die komplette Kirchstraße entlang bis zur Nevigeser Straße.

Nun führt der Weg über die autobahnähnlich ausgebaute Bundestraße B224 und biegt nach Links in das Wohngebiet Auf der Drenk ab. Bald wird der Waldrand erreicht und an der Realschule vorbei geht es durch den Wald zur Straße zwischen Tönisheide und Neviges, welche auch (hoffentlich sehr vorsichtig, da unübersichtliche Kurve !) überquert wird. Über schmale Waldpfade geht es einmal durch das Wiesenbachtal hinauf zum Nevigeser Schul- und Sportzentrum und durch ein weiteres Bachtal zur Asbruchstraße, die Landstraße nach Wuppertal. In Richtung Wuppertal geht es nun mehrere hundert Meter auf eben dieser (stark unattraktiven) Landstraße, wobei die Quelle der Düssel passiert wird. Dieser Bach wird im weiteren Verlauf diesen Bezirkswanderweg noch etliche Kilometer begleiten.

In Höhe der Hügelstraße biegt der Weg von der Landstraße nach Rechts ab und führt über ein Feld mit Weitsicht auf Wuppertal in das Waldgebiet bei Schlupkothen ab. Am Ende des hübschen Waldes unterquert der Weg wieder die B224, überquert die Düssel und erreicht bei Koxhof die ebenso benannte Straße zwischen Wupertal und Wülfrath. Nach ein paar hundert Metern Richtung Wuppertal, biegt der Weg zwischen Wohnhäusern nach Rechts ab, wobei ein Schild mit der Aufschrift "Durchgang verboten" ignoriert und ein Tor geöffnet werden muß.


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